Recht

Gesetz in Österreich

Sexarbeiter:innen sind in Österreich sogenannte Neue Selbstständige. Neben den allgemeinen Pflichten von Selbstständigen in Österreich (Versicherungspflicht, Steuerpflicht etc.) gelten folgende Bundesgesetze spezifisch nur für die Personengruppe der Sexarbeiter:innen:

  • §11 Abs. 2&4: Geschlechtskrankheitengesetz
  • §4 Abs. 1: Aids-Gesetz

Untersuchungspflicht

Sexarbeitende müssen sich regelmäßg und zwar im Abstand von sechs Wochen vaginal untersuchen und alle drei Monate Blut abnehmen lassen. Bei der ersten Untersuchung  erhalten Sie ein Gesundheitsbuch (auch Deckel genannt). Das ist ein amtliches Dokument. Es enthält ein Foto und Ihren Klarnamen.

Bei den Untersuchungen in Form eines Abstrichs werden Sie auf vier verschiedene Geschlechtskrankheiten getestet. Sollten Sie an einer dieser Krankheiten leiden, wird Ihr Gesundheitsbuch behördlich einbehalten. Sie  bekommen es erst nach Abheilen der Krankheit wieder zurück. Nur so können Sie legal arbeiten.

Wird bei der Untersuchung eine HIV-Infektion festgestellt, dürfen Sie nicht mehr als Sexarbeiter:in arbeiten.

Kontrollen durch die Polizei

Die Polizei darf Ihre Identität überprüfen. Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie einen Ausweis (z. B. Reisepass) bei sich haben und diesen auf Anfrage vorzeigen. Wenn Sie arbeiten, müssen Sie Ihr Gesundheitsbuch (die Karte oder „Deckel“) bei sich tragen. Die Polizei darf auch Ihren Meldezettel überprüfen.

Das sind Ihre Rechte:

  • Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, bitten Sie die kontrollierende Person um ihre Dienstnummer.
  • Unterschreiben Sie kein Dokument, das Sie nicht verstehen oder das Ihnen nicht korrekt erscheint.
  • Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach einer Übersetzung.
  • Wenn Sie als Opfer oder Beschuldigte befragt werden, haben Sie ebenfalls das Recht auf eine Übersetzung.
  • Sollten Sie eine Strafe erhalten, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Ihre Strafe wird dann geprüft, um sicherzustellen, ob sie gerechtfertigt ist.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle.

Gesetz in Salzburg

In jedem österreichischen Bundesland gelten außer dem Bundesgesetz sehr unterschiedliche Gesetze für die Sexarbeit. Sexarbeitende sind meist sehr mobil. Dadurch entstehen Unsicherheiten und ein Informationsmangel.

  • Sexarbeit ist in Salzburg nur in behördlich genehmigten Bordellen erlaubt.
  • Die Anmeldung zu Kontrolluntersuchung ist bei den meisten Gesundheitsämtern nur durch Betreiber*innen möglich.
  • Sexarbeit auf der Straße, in gemieteten Räumlichkeiten (auch Hotels oder Airbnbs) oder durch Hausbesuche ist verboten. Es drohen hohe Verwaltungsstrafen.

Arbeiten in der Schwangerschaft

Seit 2009 gilt ein Verbot für „offenkundig schwangere Personen“, sexuelle Dienstleistungen auszuüben (§2 Abs. Z5 Salzburger Landessicherheitsgesetz). Das heißt, Sie dürfen während einer Schwangerschaft nicht arbeiten.

Gesetze zu Ihrem Schutz

Niemand darf Sie dazu zwingen:

  • dass Sie im Bereich der Sexdienstleistung arbeiten.
  • dass Sie bestimmte Kunden oder Kundinnen annehmen
  • dass Sie bestimmte sexuelle Praktiken anbieten
  • dass Sie ohne Kondom arbeiten

Niemand darf

  • ohne Ihre Zustimmung Fotos von Ihnen veröffentlichen oder Anzeigen in Ihrem Namen schalten
  • Ihnen Geld wegnehmen
  • Ihnen den Pass oder Ihr Gesundheitsbuch (= Karte oder Deckel) abnehmen
  • Sie oder Ihre Familie bedrohen

Falls Ihnen einer dieser Punkte widerfahren ist, wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle. Wir sind hier und helfen Ihnen.

Bei Drohungen, Gewalt oder Ausbeutung rufen Sie den Polizeinotruf 133.